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IKIGAI GmbH

Allersberger Straße 185, Gebäude A5
90461 Nürnberg

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Handelsregister: HRB 37403

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Vertreten durch: Geschäftsführer Tino Petke

Handelsregisternummer: HRB 37403 Amtsgericht Nürnberg

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Konzept, Gestaltung und Corporate Design von Isabell Schmiedebach und Laila Auburger.

Fotografien von Laila Auburger ©lailaauburger

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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

1. Training
Es wird entweder vor Ort bei Ikigai CrossFit (drinnen oder draußen), an einem anderen Ort (drinnen oder draußen), oder Online via Videokonferenzen in Gruppen, in Anwesenheit eines Trainers trainiert. Trainingstermine und die Medien über die das Training vermittelt wird, werden bekannt gegeben (per Website, Facebook, Kursplaner oder Email). Wird es Ikigai CrossFit aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich seine Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

2. Teilnahme
Der Teilnehmer darf nur trainieren, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einer Trainingseinheit, welche physisch und psychisch intensiv sein kann, zu unterziehen. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Personals ist Folge zu leisten.
Erscheint der Teilnehmer nicht zu einer Einheit, die er reserviert hat, geht diese Einheit trotzdem von seinem Wochenkontingent ab.

3. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die oben gewählten Tarife geschlossen.
Innerhalb der ersten vier Wochen der Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen (die reguläre Kündigungsfrist ist hierbei ausgesetzt).
Wird diese Option nicht gezogen läuft der Vertrag für 6 Monate. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsende. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate.

Möchte der Vertragspartner ein Upgrade seines Tarifes, ist dies ohne weiteres möglich. Der neue Tarif besteht dann für weitere 6 Monate.

4. Ruhen des Vertrages
Pausieren der Mitgliedschaft im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Gründen sind einmal pro Laufzeit möglich.
Eine Pause kann nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Die pausierte Zeit wird an die Gesamtvertragslaufzeit hinten angehängt. Der Teilnehmer trägt dazu die Umstellungsgebühren von 35€.

5. Haftung
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Schädigungen, insbesondere der Gesundheit des Teilnehmers aufgrund unsachgemäßer Ausführung von Übungen bzw. Benutzung von Geräten bzw. Einrichtungen hat Ikigai-CrossFit, die IKIGAI GmbH und/ oder angestellte Trainer und Praktikanten oder andere mit dem Training beauftragte Personen nicht zu vertreten, sofern die Schädigung nicht durch grobfahrlässiges Verhalten seitens Ikigai-CrossFit/ des Personals/ sowie Praktikanten oder andere mit dem Training beauftragte Personen verursacht sind. Tests (Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr hin, durchgeführt.

 

6. Sonstiges
Der Teilnehmer erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt als verbindlich an und erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten, die gleichzeitig dem Datenschutz unterliegen und an Dritte nicht weitergegeben werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Aufnahmen (Fotos, Bilder oder Videos) zur späteren Verwendung für Werbezwecke von IKIGAI GmbH verwendet werden dürfen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrages am ehesten entspricht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vetrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider vertragsteile verzichtet werden.

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